Wiedereintritt

Wieder in die Kirche eintreten: Wie geht das?

Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten möchten, heißen wir Sie herzlich willkommen. Wir freuen uns über jedes einzelne Gemeindemitglied, ganz gleich, wann es seinen Weg zum Glauben und zu uns findet. Auch wenn Sie einst aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind und nun wieder eintreten möchten, freuen wir uns. Wir gestalten den Wiedereintritt so einfach wie möglich für Sie und geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen: Welche Voraussetzungen gelten, welche Dokumente Sie brauchen und wo Sie sich melden können.

Wie lange dauert der Wiedereintritt in die Kirche?

Der Wiedereintritt in die evangelische Kirche ist nicht mit einer langen Dauer verbunden, sondern erfolgt direkt nach der Meldung in der Gemeinde oder Eintrittsstelle und ist mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung gültig.

Welche Formulare brauche ich für meinen Wiedereintritt in die Kirche?

Für den Eintritt in die evangelische Kirche müssen Sie sich persönlich ausweisen können. Hierfür bringen Sie bitte Ihre Ausweispapiere mit. Falls Sie einst aus der Kirche ausgetreten sind und nun wieder in die Kirche eintreten möchten, bringen Sie außerdem bitte folgende Formulare mit: ihre Taufbescheinigung und die durch das Amtsgericht erstellte Austrittsbescheinigung. Falls Sie diese nicht finden oder das Datum Ihrer Taufe nicht mehr ausfindig machen können, ist das kein Problem. Gemeinsam finden die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sicherlich einen Weg für einen unkomplizierten Wiedereintritt.

Wenn Sie wieder in die evangelische Kirche eintreten möchten, wenden Sie sich am besten an:
Pfarrer Alexander Meese