Die Landeskirche gibt angesichts der neuen Coronaschutzverordnung folgende Hinweise für die Durchführung von Gottesdiensten in  Risikogebieten:
1. Tragen des Mund-Nase-Schutzes auch am Platz,
2. Verzicht auf Gemeinde- und Chor-Gesang im Gottesdienst
3. Wahrung des Mindestabstands in jedem Fall, wobei Hausgemeinschaften zusammensitzen dürfen
4. Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit (Adressliste) und Einhaltung der Hygienebestimmung

Das gilt ab sofort (17.10.2020) also auch für die beiden Gottesdienste am 18.10.2020